Stefan Aust gewinnt auch vor dem BGH: Satire von Böhmermann überschreitet Grenzen | Nr.: 8550
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Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit zwischen Stefan Aust und dem ZDF zugunsten des „Welt“-Herausgebers entschieden. Im Zentrum steht ein verfremdetes Fahndungsplakat aus dem „ZDF Magazin Royale“, auf dem Austs Name mit dem Bild eines Schauspielers kombiniert worden war.
