Vor BGH-Entscheid: Ist die „Kalabrische Küste“ Raubkunst?

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Das Gemälde „Kalabrische Küste“ von Andreas Achenbach steht in der Lost Art-Datenbank als potentielle NS-Raubkunst. 1937 hatte es der jüdische Kunsthändler Max Stern an eine Privatperson in Essen verkauft, weil er seine Düsseldorfer Galerie auf Druck der Nazis aufgeben musste und nach Kanada auswanderte. Der Kläger erwarb das Bild 1999 im Rahmen einer Auktion in London. Nun klagt er vor dem BGH, denn er habe es damals in gutem Glauben erworben und wolle nicht, dass der Marktwert des Gemäldes durch den Eintrag als potenzielle NS-Raubkunst geschmälert wird. „Ich denke, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs nicht ganz eindeutig vorherzusehen ist", sagt Kunsthistorikerin Jasmin Hartmann, Leiterin der Koordinierungsstelle Provenienzforschung NRW, „für die Provenienzforschung die Liste „Lost Art“ immer noch einer der wichtigsten Ausgangszellen ist, um Raubgut zu finden und aufzuklären.“ Und jeder Eintrag sei potenziell wichtig. „Und das wäre natürlich total misslich, wenn Einträge von Werken, die sich im Privatbesitz zu finden, ohne weitere Begründung jetzt oder zukünftig ausgetragen werden könnten.“ Jetzt sei der Gesetzgeber in der Pflicht, eine rechtsstaatliche, tragfähige Lösung für alle zu schaffen.

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