Severin Groebner: Grundmandatsklausel
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Beim Wahlrecht ist es wie mit Verträgen: Es kommt auf das Kleingedruckte an. Die Grundmandatsklausel zum Beispiel. Die Ampel wollte sie abschaffen, um die Opposition zu schwächen. Das Verfassungsgericht hat da nicht mitgemacht. Jetzt bleibt die Regelung. Grund genug für Severin Groebner, die Klausel mit dem sperrigen Namen sprachlich genau zu beleuchten ...